Das römische Komitialverfahren spätrepublikanischer Zeit
Das Projekt möchte den Ursachen für die allmähliche Ablösung der auf den Volksversammlungen basierenden Comitialgerichte durch spezialisierte Gerichtshöfe (quaestiones) seit dem Ende des 2. Jh. v. Chr. nachgehen. Hierfür werden sowohl die politische Debatte um die Strafverfahren nachgezeichnet als auch die Funktionalität der Comitialverfahren. Im Zentrum steht die Frage, ob das Comitialverfahren möglicherweise zu schwerfällig war, d.h. wenig geeignet, um komplizierte Sachverhalte sachgemäß und gerecht zu beurteilen, bzw. ob es mehr Zeit als die Quästionengerichte in Anspruch nahm. Diese Frage ist insofern von Relevanz, weil sie sich im Luhmannschen Sinne der Ausdifferenzierung von Verfahrensmustern widmet, die mit der Zunahme gesellschaftlicher Komplexität verbunden waren, was jedoch zu durchaus verschiedenen Rechtslogiken führen konnte.