Vom „Wort des Königs“ zu den „mittelassyrischen Gesetzen“ (A01)
In der Mitte des 2. Jt. v.Chr. entsteht mit dem mittelassyrischen Königtum ein bestimmender Machtfaktor in Nordmesopotamien, der eigenständige Entwicklungen mit Übernahmen aus Nachbarkulturen verbindet. Dieses Unterprojekt untersucht die Entstehung verschrifteten, epistemischen Rechtswissens und seine Wechselwirkung mit der zeitgenössischen Rechtspraxis. Während Urkunden juristischen Inhalts aus dem 14.–12. Jh. v. Chr. die Rechtspraxis dokumentieren, repräsentieren die Mittelassyrischen Gesetze und die Hof- und Haremserlasse, die im 12. Jh. v. Chr. ihre endgültige Fassung erfahren, das systematisierte Rechtswissen.
Eintrag bearbeitet: 01-12-2021