Der Haftungsausschluss mangels Verschuldens bei der lex Aquilia
Das Dissertationsprojekt befasst sich mit der Frage, welche Rolle die geistige Reife bzw. der Verstand des Schädigers für eine Haftung wegen Sachbeschädigung nach der lex Aquilia spielte. Geklärt werden soll unter anderem, inwieweit der Verstand nach römischem Recht unabdingbare Voraussetzung für eine Schadenszurechnung war, welche Gründe dies hatte und anhand welcher Kriterien beurteilt wurde, ob Verstand vorlag. Unter den Juristen Roms herrschte diesbezüglich zum Teil Uneinigkeit. Untersucht werden soll, ob die unterschiedlichen Ansichten Ausdruck einer sich über mehrere Jahrhunderte erstreckenden schrittweisen Entwicklung sind oder unterschiedliche Konzeptionen widerspiegeln, welche sich durch Einflüsse der griechischen Philosophie auf das römische Recht herausgebildet hatten.